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Narkose

Manchmal möchten Patienten den Eingriff nicht bewußt mit erleben und wählen als Betäubungsverfahren eine Narkose. Diese Eingriffe erfolgen in unserer Praxis mit erfahrenden Anästhesist:innen (Narkoseärzt:innen) und Fachpflegepersonal der Anästhesie und Intensivmedizin. Zur Nachbetreuung steht ein überwachter Aufwachraum zur Verfügung.

Zur Abschätzung des Narkoserisikos ist ein Vorgespräch mit dem Narkosearzt notwendig. Dabei entscheidet er auch über noch notwendige Untersuchungen. Nach einem Narkoseeingriff sind die Patienten nicht verkehrstüchtig, das heißt es muss eine Begleitperson den Nachhauseweg und die häusliche Betreuung sicherstellen.

Eine Kostenübernahme der Vollnarkose durch die Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen z.B. bei Vorlage eines Attestes durch den die Angsstörung behandelnden Facharzt möglich. Im Rahmen des Vorgespräches klären wir, ob und unter welchen Bedingungen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist. Die Bezahlung erfolgt vor dem Eingriff, ein bargeldloser Zahlungsverkehr ist erwünscht.